Meldung an das Jugendamt
Unterscheiden Sie: Geht es um Informationen, welche Sie dem Jugendamt zukommen lassen möchten, weil Sie sich Sorgen um ein Kind machen oder geht es um akuten Handlungsbedarf?
Im akuten Fall von Kindeswohlgefährdung:
- Rufen Sie entweder den Tagesdienst an oder den/die für die Schule zuständigen Sozialarbeiter/in des Jugendamtes.(*) Diese Person wird Sie an die passende Person weiterleiten oder wird ggf. weitere Schritte einleiten.
- Falls Sie im Jugendamt außerhalb der Sprechzeiten anrufen sollten, rufen Sie die Hotline Kinderschutz (Tel: 61 00 66, rund um die Uhr erreichbar) an.
- Im Fall von akuter Bedrohung durch den Täter rufen Sie die Polizei.
Wenn Sie das Jugendamt allgemein informieren möchten:
- Tragen Sie alle relevanten Informationen kurz zusammen, notieren Sie das Datum dazu, z. B. wörtliche Äußerung des Kindes, seine Verhaltensauffälligkeiten, Verhalten/Aussagen der Sorgeberechtigten, etc. Vermeiden Sie Bewertungen und Interpretationen bei Ihren Aussagen.
- Fragen Sie Ihre Kolleg/innen, ob diese weitere Informationen über die Familie haben, z. B. durch Geschwister in anderen Klassen an der Schule. Bündeln Sie die Informationen zu den Familienverhältnissen.
- Nutzen Sie den Dokumentationsbogen des Jugendamtes, welcher von Schule/Hort eingesetzt werden soll (liegt den Schulen vor).
- Wenn Sie den/die Sozialarbeiter/in der betreffenden Familie direkt sprechen müssen, aber nicht wissen, wer zuständig ist oder wie Sie die Person erreichen können, rufen Sie den Tagesdienst oder den/der für Ihre Schule zuständige/n Sozialarbeiter/in an.
- Hinterlassen Sie auf Anrufbeantwortern Ihren Namen und Telefonnummern, unter denen Sie erreichbar sind. Erwähnen Sie auch, wann Sie am besten erreichbar sind.
(*) Je nach Bezirk unterschiedlich, erkundigen Sie sich ggf. bei der Schul- bzw. Hortleitung

